Lizenzvertrag

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 BABOOM!® MITGLIEDSCHAFT LIZENZVERTRAG

 

 

zwischen BaBoom!® Academy OG - im Folgenden „Lizenzgeber“ -

und dem Trainer - im Folgenden „Trainer“ or „Lizenznehmer“.

 

 

Der Lizenzgeber und der Lizenznehmer werden gemeinsam als „Parteien“ genannt.

Die BaBoom® Academy OG hält sämtliche Eigentumsrechte an BaBoom®, dessen Programme und Produkte. Der Trainer hat an einer offiziellen Baboom!® Trainerausbildung erfolgreich teilgenommen, sich zur BaBoom!® Mitgliedschaft angemeldet und wird dadurch ein BaBoom!®  Lizenznehmer.

 

 

 

 

  1. VERTRAGSGEGENSTAND & ART DER LIZENZ

 

 

1.a        Das Lizenzprodukt ist die Abhaltung von Tanzunterricht unter der Bezeichnung BaBoom!® und   dessen Programme.

 

1.b        Lizenz bedeutet der Lizenznehmer erhält vom Lizenzgeber das Recht zum Anbieten und           Abhalten von Tanzstunden unter dem Namen BaBoom!®.

 

1.c        Der Lizenznehmer erhält vom Lizenzgeber eine Lizenz im Sinne des einfachen                            Nutzungsrechtes für den Vertrieb und die Durchführung des Lizenzproduktes.

 

1.d       Der Trainer darf nach Abschluss einer Grundausbildung die Marke BaBoom!® Legends              verwenden, um für seine Kurse zu werben und Tanzunterricht unter diesem Namen                     durchzuführen. Dem Trainer ist es gestattet, nach Abschluss einer Weiterbildung eines                    BaBoom!® Unterprogramms die Marke des jeweiligen Unterprogramms für die Bewerbung       und Durchführung von Tanzunterricht zu verwenden.

 

 

 

 

  1. BEZEICHNUNGEN

 

 

2.a        BaBoom!® Academy bezeichnet die Firma BaBoom!® Academy OG und die Aus- und                 Weiterbildungsplattform baboom-academy.com.

 

2.b       BaBoom!® bezeichnet die Marke BaBoom!®, und die damit in Zusammenhang stehende           Tanzstunde unter dem Namen BaBoom!® Legends sowie allen weiteren Unterprogrammen.    Nachfolgend auch „Marke“ oder „Marken“ genannt.

 

 

 

 

  1. UMGANG UND VERWENDUNG DER MARKE

 

 

3.a        Der Trainer darf die vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Wort- und Bildmarken nicht        verändern und hat die charakteristischen Merkmale wie Farben, Schrift, Stilisierung,                   Proportionen usw. beizubehalten. Bei der Verwendung der Marken sind immer die                   zugehörigen Markenzeichen wie z. Bsp. „®“ zu verwenden.

 

 

3.b       Die BaBoom!® Academy OG hält alle Rechte, Titel und Rechtsansprüche der Marken und dem Trainer ist es nicht gestattet, etwas zu unternehmen, was dem Eigentum des Lizenzgebers       entgegensteht.

 

 

3.c        Der Trainer hat die Pflicht die Marke zu schützen, sich dementsprechend zu verhalten und zu    äußern.

 

3.d        Auf allen Medien auf denen die Marke verwendet wird – digital, online, sowie in Druckform –      ist der Vermerk „Die Verwendung von BaBoom!® und dessen Marken erfolgt unter                Lizenz.

 

 

3.e        Auf allen Medien auf denen die Marke verwendet wird, – digital, online, sowie in Druckform –     ist mindestens ein Name eines lizensierten Trainers anzuführen.

 

 

3.f        Auf allen Medien auf denen die Marke verwendet wird, – digital, online, sowie in Druckform –     ist die Webadresse „WWW.BABOOM-ACADEMY.COM“ anzuführen.

 

 

 

 

  1. UMGANG UND VERWENDUNG DER MARKE ONLINE

 

 

4.a        Es gelten ausdrücklich auch alle Richtlinien unter Punkt 3 dieser Lizenzvereinbarung.

 

 

4.b       Dem Lizenznehmer ist es gestattet BaBoom!® als Teil seines Domain-Namens zu verwenden     sofern die Webseite der Bewerbung der Kurse dient. Beispiel: www.baboom-mit-lily.ch,                    www.tanzmit-baboom.com

 

4.c        Dem Lizenznehmer ist es gestattet BaBoom!® als Teil der E-Mail-Adresse zu verwenden,                      sofern diese zur Bewerbung der Kurse dient.

Beispiel: lily@baboom-with-lily.ch, baboomwithlily@gmail.com

 

4.d       Dem Lizenznehmer ist es untersagt in Domain-Namen und E-Mail-Adressen Bezeichnungen      der Programme zu verwenden.

Beispiel: www.baboom-legends.de, www.baboom-country-austria.at.

 

4.e        Dem Lizenznehmer ist es untersagt in Domain-Namen und E-Mail-Adressen die Bezeichnung    „Academy“ zu verwenden.

Beispiel: www.tinas-baboom-academy.it, baboom@academy-office.at.

 

4.f        Dem Lizenznehmer ist es untersagt Marken von BaBoom!® als AdWords, bezahlte                       Suchergebnisse, Schlüsselwörter oder anderweitig für die Suchmaschinenoptimierung und/       oder Erstellung von „Sponsored Links“ zu verwenden.

 

 

 

 

  1. UMGANG UND VERWENDUNG DER MARKE AUF MESSEN, IM TV UND RUNDFUNK

 

 

5.a        Der Lizenznehmer hat das Recht die Marke zur Bewerbung seiner Kurse auf Messen zu            verwenden. Diese Werbung sollte in eigenem Interesse nach bestem Wissen und Gewissen   seriös und professionell geschehen.

 

 

5.b        Der Lizenznehmer hat die Pflicht den Lizenzgeber über geplante Werbung, Vorträge,                 Präsentationen o.ä. zu informieren, sofern diese auf Fachmessen stattfinden, oder auf                Veranstaltungen die einem Endkonsument nicht öffentlich zugänglich sind.

 

5.c        Der Lizenznehmer hat die Pflicht den Lizenzgeber über geplante Werbung, Reportagen und      Berichten in Massenmedien wie zum Beispiel TV, Rundfunk und landesweiten Printmedien     schriftlich zu informieren.

 

 

 

 

  1. ZAHLUNGEN

 

 

6.a        Der Lizenznehmer akzeptiert die Zahlung der Lizenzgebühren über das

SEPA-  Lastschriftverfahren.

 

6.b       Die Lizenzgebühr wird während des gesamten Lizenzzeitraumes monatlich fällig.

 

6.c        Sollte das Lastschriftverfahren nicht durchführbar sein, wird das als Vertragsbruch angesehen   und der Lizenzgeber hat das Recht den Vertrag unverzüglich zu kündigen.

 

6.d       Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, Zahlungsabläufe zu ändern, sowie                             Preisanpassungen durchzuführen.

 

 

 

 

  1. BEGINN DES NUTZUNGSRECHTES / VERTRAGSDAUER / KÜNDIGUNG

 

 

7.a        Der Lizenznehmer erhält das Nutzungsrecht an dem Lizenzprodukt ab Vertragsabschluss.

 

7.b       Die Mindestvertragsdauer ist 6 Monate. Sofern keine Kündigung einlangt, verlängert sich der     Vertrag automatisch um ein Monat.

 

7.c        Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, den Lizenznehmer ohne Angaben von Gründen       den Vertrag zu kündigen.

 

7.d       Der Lizenznehmer hat das Recht nach der Einhaltung einer 6-monatigen

Mindestvertragsdauer den Vertrag monatlich zu kündigen.

 

7.e        Kommt es zur Kündigung des Vertrages hat der Lizenznehmer sofort die Nutzung der Marke     einzustellen. Sämtliche Rechte an BaBoom!® sowie der damit verbundene ideellen Werte        stehen im alleinigen Eigentum des Lizenzgebers.

 

 

 

 

  1. UNTERRICHTSBESTIMMUNGEN / WEITERGABE VON CHOREOGRAFIEN

 

 

8.a        Der Trainer ist verpflichtet, sämtliche geltenden Gesetze und Vorschriften in dem Land              einzuhalten, in welchem der Trainer Kurse oder Veranstaltungen gibt bzw. durchführt. Darüber   hinaus muss der Trainer sämtliche behördlichen Genehmigungen einholen die für die                       Vermarktung, Bewerbung oder Durchführung seiner Dienstleistungen erforderlich sind,                      einschließlich sämtlicher Erfordernisse im Hinblick auf die Unterrichtung von Kindern.

 

 

 

 

8.b       Der Trainer ist verpflichtet die Inhalte der Grundausbildung zu erfüllen. Sowie dem - bei und       nach der Ausbildung - zu Verfügung gestellten Lehrmaterials nach bestem Wissen und                  Gewissen nachzukommen und den Unterricht dementsprechend zu gestalten.

 

8.c        Der Trainer hat das Recht einzelne Choreografien online zu stellen, darf jedoch nicht                 vollständige Unterrichtseinheiten hochladen, veröffentlichen oder live streamen.

 

 

 

 

  1. HAFTUNGSSAUSSCHLUSS / HAFTUNGSFREISTELLUNG

 

 

9.a        Gegenüber Ansprüchen Dritter aus Produkthaftungen bzw. sonst etwa in Betracht                     kommenden Haftungsnormen stellt der Lizenznehmer den Lizenzgeber frei. Gleiches gilt für    werbliche Aussagen der Lizenznehmerin über das Lizenzprodukt, es sei denn, die Aussagen        stammen unmittelbar von der Lizenzgeberin selbst.

 

9.b        Haftungsfreistellung. Der Trainer erklärt sich hiermit einverstanden, die BaBoom!® Academy      und die mit der BaBoom!® Academy verbundenen Parteien von jeglicher Haftung, jedweden        Schäden, Verlusten und Aufwendungen (einschließlich Anwaltskosten und -gebühren)                  schadlos zu halten, die sich aus einer Forderung, einem Anspruch, einer Handlung oder                       anderen Verfahren ergeben oder durch eine dritte Partei begründet werden, welche von einer         strafbaren Handlung und/oder Fahrlässigkeit von Seiten des Trainers, einem Bruch dieser       Vereinbarung oder einer Unterlassung von Seiten des Trainers herrührt.

 

 

 

 

  1. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

 

 

10.a      Als Erfüllungsort, für alle Leistungen aus diesem Vertrag wird Wiener Neustadt vereinbart.

Soweit rechtlich zulässig, insbesondere bei Vorliegen der Unternehmereigenschaft der                 Lizenznehmerin, wird für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag auch anlässlich seiner                Beendigung als Gerichtsstand Wiener Neustadt vereinbart. Es gilt ausschließlich                         österreichisches Recht.

 

 

 

 

  1. MITTEILUNGEN

 

 

11.a      Jede Mitteilung, Anfrage, Aufforderung oder anderweitige Kommunikation gilt nur als in              vertraglich einwandfreier Weise abgeben, wenn sie wie folgt adressiert wird:

 

BaBoom Academy OG

Birkengasse 17

2751 Steinabrückl

oder E-Mail-Adresse: office@baboom-academy.com.

 

11.b      Mitteilungen an den Trainer: An die E-Mail-Adresse, die der Trainer bei seiner Anmeldung         angegeben hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

 

12.a      Deren Trainer erklärt hiermit, dass er diese Vereinbarung im Ganzen gelesen und verstanden    hat und er damit einverstanden ist, dass diese Vereinbarung durch den Lizenzgeber nach    eigenem Ermessen geändert werden kann. Änderungen werden wirksam, sobald der               Lizenzgeber diese auf www.baboom-academy.com bekanntgibt. Sollte der Lizenznehmer mit            Änderungen des Vertrages nicht einverstanden sein, bleibt ihm als alleiniges Rechtsmittel die          Kündigung dieser Vereinbarung.

 

12.b      Mündliche Nebenabreden sind zwischen den Parteien nicht getroffen.

 

12.c      Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden bzw. der Vertrag eine     Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Bestandteile   dieses Vertrages unberührt; sie sollen vielmehr weiter gelten. Anstelle der unwirksamen                     Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der weggefallenen                  Bestimmung gem. dem mutmaßlichen Willen der Parteien und dem Zweck des Vertrages so            nahe wie möglich kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken.

 

12.d      Die Nichtausübung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch den Lizenzgeber stellt in         keiner Weise einen Verzicht des Rechts dar, eine solche Bestimmung oder eine andere                       Bestimmung dieser Vereinbarung in weiterer Folge durchzusetzen. Der Lizenzgeber behält    sich sämtliche Rechte vor, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich aufgeführt sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Lizenzgeber (Datum, Unterschrift)                                                 Lizenznehmer (Datum, Unterschrift)

 

 

 

 

___________________________________                               ___________________________________

Name in Blockbuchstaben                                                               Name in Blockbuchstaben

 

 

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