Lizenzvertrag
Lizenzvertrag
More Training and Resources
Lorem Ipsum is simply dummy text of the printing and typesetting industry. Lorem Ipsum has been the industry's standard dummy text ever since the 1500s, when an unknown printer took a galley of type and scrambled it to make a type specimen book.
BABOOM!® MITGLIEDSCHAFT LIZENZVERTRAG
zwischen BaBoom!® Academy OG - im Folgenden „Lizenzgeber“ -
und dem Trainer - im Folgenden „Trainer“ or „Lizenznehmer“.
Der Lizenzgeber und der Lizenznehmer werden gemeinsam als „Parteien“ genannt.
Die BaBoom® Academy OG hält sämtliche Eigentumsrechte an BaBoom®, dessen Programme und Produkte. Der Trainer hat an einer offiziellen Baboom!® Trainerausbildung erfolgreich teilgenommen, sich zur BaBoom!® Mitgliedschaft angemeldet und wird dadurch ein BaBoom!® Lizenznehmer.
- VERTRAGSGEGENSTAND & ART DER LIZENZ
1.a Das Lizenzprodukt ist die Abhaltung von Tanzunterricht unter der Bezeichnung BaBoom!® und dessen Programme.
1.b Lizenz bedeutet der Lizenznehmer erhält vom Lizenzgeber das Recht zum Anbieten und Abhalten von Tanzstunden unter dem Namen BaBoom!®.
1.c Der Lizenznehmer erhält vom Lizenzgeber eine Lizenz im Sinne des einfachen Nutzungsrechtes für den Vertrieb und die Durchführung des Lizenzproduktes.
1.d Der Trainer darf nach Abschluss einer Grundausbildung die Marke BaBoom!® Legends verwenden, um für seine Kurse zu werben und Tanzunterricht unter diesem Namen durchzuführen. Dem Trainer ist es gestattet, nach Abschluss einer Weiterbildung eines BaBoom!® Unterprogramms die Marke des jeweiligen Unterprogramms für die Bewerbung und Durchführung von Tanzunterricht zu verwenden.
- BEZEICHNUNGEN
2.a BaBoom!® Academy bezeichnet die Firma BaBoom!® Academy OG und die Aus- und Weiterbildungsplattform baboom-academy.com.
2.b BaBoom!® bezeichnet die Marke BaBoom!®, und die damit in Zusammenhang stehende Tanzstunde unter dem Namen BaBoom!® Legends sowie allen weiteren Unterprogrammen. Nachfolgend auch „Marke“ oder „Marken“ genannt.
- UMGANG UND VERWENDUNG DER MARKE
3.a Der Trainer darf die vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Wort- und Bildmarken nicht verändern und hat die charakteristischen Merkmale wie Farben, Schrift, Stilisierung, Proportionen usw. beizubehalten. Bei der Verwendung der Marken sind immer die zugehörigen Markenzeichen wie z. Bsp. „®“ zu verwenden.
3.b Die BaBoom!® Academy OG hält alle Rechte, Titel und Rechtsansprüche der Marken und dem Trainer ist es nicht gestattet, etwas zu unternehmen, was dem Eigentum des Lizenzgebers entgegensteht.
3.c Der Trainer hat die Pflicht die Marke zu schützen, sich dementsprechend zu verhalten und zu äußern.
3.d Auf allen Medien auf denen die Marke verwendet wird – digital, online, sowie in Druckform – ist der Vermerk „Die Verwendung von BaBoom!® und dessen Marken erfolgt unter Lizenz.“
3.e Auf allen Medien auf denen die Marke verwendet wird, – digital, online, sowie in Druckform – ist mindestens ein Name eines lizensierten Trainers anzuführen.
3.f Auf allen Medien auf denen die Marke verwendet wird, – digital, online, sowie in Druckform – ist die Webadresse „WWW.BABOOM-ACADEMY.COM“ anzuführen.
- UMGANG UND VERWENDUNG DER MARKE ONLINE
4.a Es gelten ausdrücklich auch alle Richtlinien unter Punkt 3 dieser Lizenzvereinbarung.
4.b Dem Lizenznehmer ist es gestattet BaBoom!® als Teil seines Domain-Namens zu verwenden sofern die Webseite der Bewerbung der Kurse dient. Beispiel: www.baboom-mit-lily.ch, www.tanzmit-baboom.com
4.c Dem Lizenznehmer ist es gestattet BaBoom!® als Teil der E-Mail-Adresse zu verwenden, sofern diese zur Bewerbung der Kurse dient.
Beispiel: lily@baboom-with-lily.ch, baboomwithlily@gmail.com
4.d Dem Lizenznehmer ist es untersagt in Domain-Namen und E-Mail-Adressen Bezeichnungen der Programme zu verwenden.
Beispiel: www.baboom-legends.de, www.baboom-country-austria.at.
4.e Dem Lizenznehmer ist es untersagt in Domain-Namen und E-Mail-Adressen die Bezeichnung „Academy“ zu verwenden.
Beispiel: www.tinas-baboom-academy.it, baboom@academy-office.at.
4.f Dem Lizenznehmer ist es untersagt Marken von BaBoom!® als AdWords, bezahlte Suchergebnisse, Schlüsselwörter oder anderweitig für die Suchmaschinenoptimierung und/ oder Erstellung von „Sponsored Links“ zu verwenden.
- UMGANG UND VERWENDUNG DER MARKE AUF MESSEN, IM TV UND RUNDFUNK
5.a Der Lizenznehmer hat das Recht die Marke zur Bewerbung seiner Kurse auf Messen zu verwenden. Diese Werbung sollte in eigenem Interesse nach bestem Wissen und Gewissen seriös und professionell geschehen.
5.b Der Lizenznehmer hat die Pflicht den Lizenzgeber über geplante Werbung, Vorträge, Präsentationen o.ä. zu informieren, sofern diese auf Fachmessen stattfinden, oder auf Veranstaltungen die einem Endkonsument nicht öffentlich zugänglich sind.
5.c Der Lizenznehmer hat die Pflicht den Lizenzgeber über geplante Werbung, Reportagen und Berichten in Massenmedien wie zum Beispiel TV, Rundfunk und landesweiten Printmedien schriftlich zu informieren.
- ZAHLUNGEN
6.a Der Lizenznehmer akzeptiert die Zahlung der Lizenzgebühren über das
SEPA- Lastschriftverfahren.
6.b Die Lizenzgebühr wird während des gesamten Lizenzzeitraumes monatlich fällig.
6.c Sollte das Lastschriftverfahren nicht durchführbar sein, wird das als Vertragsbruch angesehen und der Lizenzgeber hat das Recht den Vertrag unverzüglich zu kündigen.
6.d Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, Zahlungsabläufe zu ändern, sowie Preisanpassungen durchzuführen.
- BEGINN DES NUTZUNGSRECHTES / VERTRAGSDAUER / KÜNDIGUNG
7.a Der Lizenznehmer erhält das Nutzungsrecht an dem Lizenzprodukt ab Vertragsabschluss.
7.b Die Mindestvertragsdauer ist 6 Monate. Sofern keine Kündigung einlangt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Monat.
7.c Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, den Lizenznehmer ohne Angaben von Gründen den Vertrag zu kündigen.
7.d Der Lizenznehmer hat das Recht nach der Einhaltung einer 6-monatigen
Mindestvertragsdauer den Vertrag monatlich zu kündigen.
7.e Kommt es zur Kündigung des Vertrages hat der Lizenznehmer sofort die Nutzung der Marke einzustellen. Sämtliche Rechte an BaBoom!® sowie der damit verbundene ideellen Werte stehen im alleinigen Eigentum des Lizenzgebers.
- UNTERRICHTSBESTIMMUNGEN / WEITERGABE VON CHOREOGRAFIEN
8.a Der Trainer ist verpflichtet, sämtliche geltenden Gesetze und Vorschriften in dem Land einzuhalten, in welchem der Trainer Kurse oder Veranstaltungen gibt bzw. durchführt. Darüber hinaus muss der Trainer sämtliche behördlichen Genehmigungen einholen die für die Vermarktung, Bewerbung oder Durchführung seiner Dienstleistungen erforderlich sind, einschließlich sämtlicher Erfordernisse im Hinblick auf die Unterrichtung von Kindern.
8.b Der Trainer ist verpflichtet die Inhalte der Grundausbildung zu erfüllen. Sowie dem - bei und nach der Ausbildung - zu Verfügung gestellten Lehrmaterials nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen und den Unterricht dementsprechend zu gestalten.
8.c Der Trainer hat das Recht einzelne Choreografien online zu stellen, darf jedoch nicht vollständige Unterrichtseinheiten hochladen, veröffentlichen oder live streamen.
- HAFTUNGSSAUSSCHLUSS / HAFTUNGSFREISTELLUNG
9.a Gegenüber Ansprüchen Dritter aus Produkthaftungen bzw. sonst etwa in Betracht kommenden Haftungsnormen stellt der Lizenznehmer den Lizenzgeber frei. Gleiches gilt für werbliche Aussagen der Lizenznehmerin über das Lizenzprodukt, es sei denn, die Aussagen stammen unmittelbar von der Lizenzgeberin selbst.
9.b Haftungsfreistellung. Der Trainer erklärt sich hiermit einverstanden, die BaBoom!® Academy und die mit der BaBoom!® Academy verbundenen Parteien von jeglicher Haftung, jedweden Schäden, Verlusten und Aufwendungen (einschließlich Anwaltskosten und -gebühren) schadlos zu halten, die sich aus einer Forderung, einem Anspruch, einer Handlung oder anderen Verfahren ergeben oder durch eine dritte Partei begründet werden, welche von einer strafbaren Handlung und/oder Fahrlässigkeit von Seiten des Trainers, einem Bruch dieser Vereinbarung oder einer Unterlassung von Seiten des Trainers herrührt.
- ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
10.a Als Erfüllungsort, für alle Leistungen aus diesem Vertrag wird Wiener Neustadt vereinbart.
Soweit rechtlich zulässig, insbesondere bei Vorliegen der Unternehmereigenschaft der Lizenznehmerin, wird für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag auch anlässlich seiner Beendigung als Gerichtsstand Wiener Neustadt vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
- MITTEILUNGEN
11.a Jede Mitteilung, Anfrage, Aufforderung oder anderweitige Kommunikation gilt nur als in vertraglich einwandfreier Weise abgeben, wenn sie wie folgt adressiert wird:
BaBoom Academy OG
Birkengasse 17
2751 Steinabrückl
oder E-Mail-Adresse: office@baboom-academy.com.
11.b Mitteilungen an den Trainer: An die E-Mail-Adresse, die der Trainer bei seiner Anmeldung angegeben hat.
- SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.a Deren Trainer erklärt hiermit, dass er diese Vereinbarung im Ganzen gelesen und verstanden hat und er damit einverstanden ist, dass diese Vereinbarung durch den Lizenzgeber nach eigenem Ermessen geändert werden kann. Änderungen werden wirksam, sobald der Lizenzgeber diese auf www.baboom-academy.com bekanntgibt. Sollte der Lizenznehmer mit Änderungen des Vertrages nicht einverstanden sein, bleibt ihm als alleiniges Rechtsmittel die Kündigung dieser Vereinbarung.
12.b Mündliche Nebenabreden sind zwischen den Parteien nicht getroffen.
12.c Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden bzw. der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Bestandteile dieses Vertrages unberührt; sie sollen vielmehr weiter gelten. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der weggefallenen Bestimmung gem. dem mutmaßlichen Willen der Parteien und dem Zweck des Vertrages so nahe wie möglich kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken.
12.d Die Nichtausübung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch den Lizenzgeber stellt in keiner Weise einen Verzicht des Rechts dar, eine solche Bestimmung oder eine andere Bestimmung dieser Vereinbarung in weiterer Folge durchzusetzen. Der Lizenzgeber behält sich sämtliche Rechte vor, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich aufgeführt sind.
___________________________________ ___________________________________
Lizenzgeber (Datum, Unterschrift) Lizenznehmer (Datum, Unterschrift)
___________________________________ ___________________________________
Name in Blockbuchstaben Name in Blockbuchstaben